Günstige KFZ Versicherung


Wie setzt sich der Beitrag für die Vollkaskoversicherung zusammen?

Die wichtigsten Faktoren, die sich bei der Höhe der erhobenen Beiträge niederschlagen, sind die Typklasse und der erarbeitete Schadensfreiheitsrabatt. Bei Letzterem muss man wissen, dass alle Schäden, die unter den Versicherungsumfang der Teilkasko fallen, bei der Vollkaskoversicherung den Schadensfreiheitsrabatt nicht reduzieren. Beide Faktoren werden durchweg bei allen Versicherungen angesetzt, während die so genannten weichen Faktoren sich zwischen den einzelnen Gesellschaften teils deutlich unterscheiden. Dazu gehört neben der Anzahl der Kilometer, die durchschnittlich pro Jahr gefahren werden, auch die Zusammensetzung der regelmäßig nutzenden Fahrer. Bei einigen Versicherungen wird hier sogar das Alter mit berücksichtigt. Eine weitere Frage, die bei der Erhebung der Beiträge zur Vollkaskoversicherung mit berücksichtigt wird, ist der Platz, an dem das Fahrzeug bei Nichtbenutzung abgestellt wird. Je geringer die Zugriffsmöglichkeiten unbefugter Dritter sind, desto günstiger wird auch der Beitrag zur Vollkaskoversicherung sein. Weiterhin wirkt sich auch eine Selbstbeteiligung an den Kosten eines Schadensfalles günstig aus.



Welche Schadensfälle deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Neben den auch in der Teilkasko berücksichtigten Schäden wie Wildunfälle, Raub und Einbruchsdiebstahl übernimmt die Vollkaskoversicherung auch eine ganze Anzahl weiterer möglicher Schäden am versicherten Fahrzeug. Besonders interessant dabei ist, dass auch Schäden übernommen werden, die im Rahmen eines selbst verschuldeten Unfalles entstehen. Deshalb wird die Vollkaskoversicherung auch jedem empfohlen, der mehrere Fahrzeuge über eine Zweitwagenversicherung in der Haftpflicht versichert hat. Crashs zwischen diesen Fahrzeugen werden von der Haftpflicht nämlich nicht übernommen. Die Vollkaskoversicherung schließt auch die Schäden mit ein, die bei dem versicherten Fahrzeug bei Unfällen mit Verschulden Dritter nicht erstattet werden können, weil entweder keine gültige Haftpflichtversicherung besteht und er es aus der eigenen Tasche nicht zahlen kann oder wenn der Unfallgegner nicht heraus gefunden werden kann. In der Teilkasko werden Vandalismusschäden nicht reguliert, bei der Vollkaskoversicherung bekommt man einen Schadensersatz abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.




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